Inhalt:

Zu einem Zeitpunkt, wo über eine Nutzungsplanänderung mit vorgegebenen Gestaltungsräumen abgestimmt wird, ist es normalerweise gar nicht üblich schon sämtliche Details abschliessend festzulegen. Die Vorwürfe betreffend die städtebaulichen und architektonischen Ansätze zielen ins Leere. Es ist zwar richtig, dass HRS keinen Architekturwettbewerb durchgeführt hat – wohl aber ein Workshopverfahren gemeinsam mit der Stadt Aarau. Die Jury des Workshopverfahrens berät hier den Stadtrat, ähnlich der Stadtbildkommission.

Das mehrstufige Verfahren hat zuerst den städtebaulichen Ansatz gesucht (in einem Wettbewerb unter drei renommierten Architekturbüros) und dann die architektonische Ausgestaltung der gewählten Lösung begleitet. Dabei spielen neben den gestalterischen Qualitätssicherung die besonders komplexen technischen Anforderungen eine bedeutende Rolle – massgeblich die Themen Lärm, Stadionsicherheit, Nachhaltigkeit. Die drei Architekturbüros wurden von eine Landschaftsarchitekt unterstützt und von zahlreichen Spezialisten begleitet. In der Jury waren neben der HRS auch mehrere Vertreter der Stadt Aarau sowie mehrere unabhängige Architekten stimmberechtigt vertreten.

Mit dem gewählten Verfahren wurde erreicht, dass die technische und rechtliche Machbarkeit nie ausser Acht geraten konnte.

Eintrag bei den Argumenten anzeigen: Nein

Position: 16